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   VG Magdeburg, 17.01.2007 - 9 A 282/05   

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VG Magdeburg, 17.01.2007 - 9 A 282/05 (https://dejure.org/2007,65600)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.01.2007 - 9 A 282/05 (https://dejure.org/2007,65600)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 (https://dejure.org/2007,65600)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 54/07

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei der Sicherung des

    Soweit in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 17. Januar 2007 (9 A 282/05 -), in dem die zugelassene Berufung eingelegt worden ist (- 4 L 90/07 -), ausgeführt wird, das Vorhandensein eines tatsächlichen Anschlusses reiche bei einer fehlenden rechtlichen Sicherung auf Dauer für das Entstehen des Beitragsanspruches nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA nicht aus und eine Entscheidung des erkennenden Senats als Beleg für die Gegenmeinung zitiert wird, wird klargestellt, dass diese Frage in der Rechtsprechung des Senats bislang nicht entschieden worden ist.

    Ebenfalls hier nicht entschieden werden muss, ob die beschränkte persönliche Dienstbarkeit des § 9 GBBerG im Hinblick auf die zeitliche Beschränkung der Geltung des § 892 BGB in § 9 Abs. 1 Satz 2 GrBBerG überhaupt als ausreichende dingliche Sicherung angesehen werden kann (ablehnend VG Magdeburg, Urt. v. 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 -, zit. nach JURIS; a.M.: OVG LSA, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 24. März 2004 - 1 L 58/02 - zit. nach JURIS; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 21. Oktober 2004 - 1 L 85/04 -).

  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Hier ist eine zusätzliche (dingliche) Sicherung zugunsten des veranlagten Grundstückseigentümers entbehrlich, da die Benutzungsmöglichkeit als Voraussetzung der beitragsrechtlichen Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung hinreichend durch das Leitungsrecht des Einrichtungsträgers gesichert ist (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2000, a.a.O., Rn. 76 ff.; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 24. März 2004, a.a.O., Rn. 182 ff. für eine gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV begründete beschränkte persönliche Dienstbarkeit; anders in Bezug auf Letztere unter Hinweis auf die Möglichkeit lastenfreien Erwerbs VG Magdeburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 -, juris, Rn. 22; Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Hier ist eine zusätzliche (dingliche) Sicherung zugunsten des veranlagten Grundstückseigentümers entbehrlich, da die Benutzungsmöglichkeit als Voraussetzung der beitragsrechtlichen Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung hinreichend durch das Leitungsrecht des Einrichtungsträgers gesichert ist (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2000, a.a.O., Rn. 76 ff.; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 24. März 2004, a.a.O., Rn. 182 ff. für eine gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV begründete beschränkte persönliche Dienstbarkeit; anders in Bezug auf Letztere unter Hinweis auf die Möglichkeit lastenfreien Erwerbs VG Magdeburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 282/05 -, juris, Rn. 22; Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544).
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